Patentgesetzkommentar.de

Patentanwalt Dr. Thomas Meitinger

Patentgesetz
Der Kommentar


Patentanwalt
Dipl.-Ing.(Univ.) Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH)
Dr. Thomas Meitinger
LL.M. LL.M. MBA MBA M.A. M.Sc.


Sofortkontakt: 0160-90117262
Email: meitinger@meitingerip.de

Übersicht

§1 Patentfähige Erfindungen » §1a Biotechnologische Erfindungen » §2 Patentierungsverbot für sittenwidrige Erfindungen » §3 Stand der Technik » §4 erfinderische Tätigkeit » §5 Gewerbliche Anwendbarkeit » §6 Das Recht an der Erfindung » §7 Anmelderfiktion und Priorität bei widerrechtlicher Entnahme » §8 Widerrechtliche Entnahme » §9 Wirkung des Patents » §10 Mittelbare Patentverletzung » §11 Erlaubte Handlungen » §12 Beschränkung der Wirkung gegenüber Benutzer » §13 Staatliche Benutzungsanordnung » §14 Schutzbereich » §15 Rechtsübergang » §16 Laufzeit des Patents » §17 Jahresgebühren » §20 Erlöschen eines Patents » §21 Widerrufsgründe » §22 Nichtigkeit des Patents » §23 Lizenzbereitschaft » §24 Zwangslizenz » §25 Inlandsvertreter » §26 Präsident und Mitglieder des Patentamts » §27 Patentamt » §29 Gutachten des Patentamts » §30 Patentregister » §31 Akteneinsicht » §32 Veröffentlichungen des Patentamts » §33 angemessene Entschädigung bei Verletzung des Gegenstands einer Patentanmeldung » §34 Anmeldung einer Erfindung » §35 Anmeldetag » §36 Zusammenfassung » §37 Benennung des Erfinders » §38 Änderungen der Anmeldung » §39 Teilung der Anmeldung » §40 Inlandspriorität und §41 Auslandspriorität » Kettenpriorität » §42 Verfahren vor dem Patentamt » §43 Recherche nach dem Stand der Technik » §44 Prüfungsantrag » §45 Formalprüfung, Prüfung der Patentfähigkeit » §46 Anhörungen und Vernehmungen » §47 Beschlüsse der Prüfungsstelle » §48 Zurückweisung der Anmeldung » §49 Erteilung des Patents » §50 Geheimhaltungsanordnung » §51 Akteneinsicht bei Geheimerfindungen » §52 Geheimanmeldung im Ausland » §53 Ausbleiben einer Geheimhaltungsanordnung » §54 Register für Geheimpatente » §59 Einspruch » §61 Entscheidung über den Einspruch » §62 Kosten des Einspruchsverfahrens » §63 Erfindernennung » §64 Beschränkung des Patents » §65 Bundespatentgericht » §66 Patentgericht » §67 Besetzung der Beschwerdesenate und der Nichtigkeitssenate » §69 Verhandlung vor den Beschwerdesenaten » §70 Entscheidungen des Patentgerichts » §72 Geschäftsstelle des Patentgerichts » §73 Beschwerde » §74 Beschwerderecht » §75 Aufschiebende Wirkung der Beschwerde » §76 Teilnahme des Präsidenten des Patentamts am Beschwerdeverfahren » §77 Beitritt des Präsidenten » §78 Mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren » §79 Entscheidung über die Beschwerde » §80 Kosten des Beschwerdeverfahrens » §81 Nichtigkeitsverfahren » §82 Zustellung der Klage » §83 gerichtlicher Hinweis im Nichtigkeitsverfahren » §84 Streitwert » §86 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen » §87 Amtsermittlungsgrundsatz » §88 Beweiserhebung des Patentgerichts » §89 mündliche Verhandlung im Nichtigkeitsverfahren » §90 Gang der Verhandlung » §91 Erörterung der Sachlage » §92 Niederschrift über die Verhandlung » §93 Würdigung der Entscheidungen des EPA » §94 Verkündung der Entscheidung und Begründungspflicht » §95 Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten » §96 Tatbestandsberichtigung » §97 Vertretung vor dem Patentgericht » §99 Akteneinsicht in Verfahren vor dem Bundespatentgericht » §100 Rechtsbeschwerde » §101 Rechtsbeschwerdebefugnis » §102 Rechtsbeschwerdefrist, Begründung der Rechtsbeschwerde, Vertretung im Rechtsbeschwerdeverfahren » §103 Aufschiebende Wirkung der Rechtsbeschwerde » §104 Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde » §105 Zustellung der Beschwerdeschrift, Teilnahme des Präsidenten des Patentamts am Berufungsverfahren » §106 Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren, Öffentlichkeit des Rechtsbeschwerdeverfahrens » §107 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde » §110 Berufung » §116 mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof » §122 Beschwerdeverfahren » §123 Wiedereinsetzung » §123a Weiterbehandlung » §127 Zustellung » §129 Verfahrenskostenhilfe » §139 Rechtsverletzungen » §140a Vernichtungsanspruch » §142 strafrechtliche Folgen der Patentverletzung » §143 Patentstreitsachen » §145 Klagekonzentration » §146 Patentberühmung »



Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz






Aktuelle Veröffentlichungen und Vorträge

Künstliche Intelligenz und Patentrecht

Dr. Meitinger beschreibt in der Februar-Ausgabe des Jahres 2020 die Konsequenzen des Auftretens der Künstlichen Intelligenz für das Patentrecht

Blockchain

In der Januar-Ausgabe des Jahres 2020 skizziert Dr. Meitinger das Konfliktpotential des Patentrechts mit der Blockchain-Technologie.

Vortrag Dezember 2019

Dr. Meitinger war auf dem "Karlsruher Dialog - Technik und Recht" des Karlsruher Instituts für Technologie KIT, Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft, Vortragender mit dem Thema "Blockchain und Patentrecht: the next big thing".

Sammelband

Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts..

Mitteilungen Juli/August 2017

Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.

Mitteilungen April 2017

In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.

Meine Expertise:

Patent/ Gebrauchsmuster

Voraussetzung für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster ist eine technische Erfindung. Außerdem muss Ihre Erfindung neu und erfinderisch sein. Ein Gebrauchsmuster ist sinnvoll, wenn sie die Neuheitsschonfrist in Anspruch nehmen wollen.

Markenschutz

Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als die aus Ihrem Hause kennzeichnen. Eine Marke sollte drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss sie unterscheidungskräftig sein und darf kein Freihaltebedürfnis verletzen.

Designschutz

Die besondere optische Ausgestaltung Ihres Produkts kann durch ein Designschutz gesichert werden. Zum einen können Sie ein nationales Designrecht, insbesondere in Deutschland erwerben. Außerdem ist es möglich, ein europäisches Designrecht anzustreben. Das europäische Designrecht wird Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt.

Abmahnung und einstweilige Verfügung

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen können sich ergeben, wenn eine Verletzung vorliegt und diese zunächst ohne ein ordentliches Klageverfahren beseitigt werden soll. Eine einstweilige Verfügung kann nach einer Abmahnung folgen.

Vergütung eines Arbeitnehmer-Erfinders

Eine angemessene Vergütung steht dem erfinderischen Arbeitnehmer zu, dessen Erfindung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen wurde.

Einspruch

Sie können innerhalb einer 9-Monats-Frist nach Erteilung gegen ein fremdes Patent einen Einspruch beim jeweiligen Patentamt, deutsches oder europäisches Patentamt, einreichen.

Nichtigkeit

Sie können ein fremdes Patent jederzeit durch eine Klage auf Nichtigkeit bekämpfen. Voraussetzung ist mangelnde Neuheit oder fehlende erfinderische Tätigkeit.

Lizenzvertrag

Eine patentierte Erfindung durch eine einfache oder eine exklusive Lizenz auslizenziert werden. Ein Lizenzvertrag kann sich auf eine Region beschränken, beispielsweise Bayern.

Weitere Services:

Existenzgründer

Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen. Hier finden Sie alle Infos, die Sie benötigen.

Vergütung des Arbeitnehmer-Erfinders

Sie möchten Ihre Vergütung als Arbeitnehmererfinder berechnen?

Patentanwalts-Hotline

Sie haben eine spezielle Frage? Nutzen Sie die PatentanwaltsHotline.

PatentAlarm

Sie wollen Ihre Fristen überwachen lassen: Dafür dient der Service PatentAlarm.

Patent247.de

Alle Informationen zu Patente & Co.

Marke247.de

Sie wollen eine Marke anmelden?

Abmahnung247

Sie wurden abgemahnt? Hier erhalten Sie erste Hilfe.

Widerspruch gegen Marke

Ihrer Marke wurde widersprochen. Hier erhalten Sie erste Hilfe.

Design24-7.de

Sie wollen ein Design anmelden?

Patent4.me

Sie möchten eine Erfindung zum Patent anmelden?

App24-7.de

Sie wollen eine Software zum Patent anmelden?

Lizenz247.de

Sie benötigen ein Patentlizenzvertrag?

Software24-7.de

Sie wollen ein Softwarepatent registrieren?

Erfinder-Verguetung

Sie möchten Ihre Arbeitnehmer-Erfinder-Vergütung realisieren?

MarkeEintragen

Sie wollen Ihre Marke registrieren lassen?

Patent-selbst-machen.de

Sie wollen Ihr Patent selbst schreiben?

Fuer-Erfinder.de

Sie benötigen Infos als Erfinder?

Startup24-7.de

Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen?

SEO24-7.de

Sie benötigen Infos zum SEO Ihrer Website?

Schiedsstelle

Sie haben ein Verfahren vor der Schiedsstelle des deutschen Patentamts?